29. September 2016
Zeit
15.30 - 18.00 Uhr
Ort
Frankfurt School of Finance & Management
Ericusspitze 2-4, 20457 Hamburg
Zurück zur VeranstaltungslisteArchitektur mit Recht 2016 | IV
Die einzelnen Grundleistungsphasen [von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung]. Was wird im Zuge der einzelnen, in den Grundleistungen aufgeführten Teilleistungen, gefordert, wo liegen die Haftungsrisiken und welche Honorarfragen sind zu beachten?
- Begonnen wird mit der Leistungsphase 1 [Grundlagenermittlung]. In diesem Zusammenhang werden die geschuldeten Leistungen, das Haftungsrisiko und relevante Vergütungsfragen erörtert.
- Unschlüssige Bauherren erhöhen das Risiko architektenseitig einen begründeten Architektenvertrag darzulegen. Honorarrisiken drohen.
- Fehlerhafte Gebäudeplanungsunterlagen können Regressansprüche des Bauherrn bei Beauftragung des Freianlagenplaners auslösen.
- Auch erhebliche Planungsleistungen begründen nicht zwingend einen Architektenvertrag. Honorareinforderungsrisiko steigt.
- Auch nicht beauftragte, aber vom Architekten erbrachte Leistungen [konkret: Prüfung der Baubeschreibung] müssen fehlerfrei ausgeführt werden; anderenfalls drohen Schadensersatzansprüche.
Zeit
15.30 - 18.00 Uhr
Ort
Frankfurt School of Finance & Management
Ericusspitze 2-4, 20457 Hamburg