1. Dezember 2016
Zurück zur VeranstaltungslisteArchitektur mit Recht 2016 | V
Programm
Fortsetzung der neuen Vortragsserie, bezogen auf die einzelnen Grundleistungen (von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung).
Im Fokus wird die Grundlagenermittlung [Leistungsphase 1] sowie die Vorplanungsleistung [Leistungsphase 2] mit den geschuldeten Leistungsinhalten, Haftungsrisiken und Vergütungsfragen stehen. Aktuell wird zu berichten sein über:
- Die jüngste Entwicklung der Novellierung des Bauvertragsrechts.
- Die Haftungsrisiken des Architekten bei vereinbarten Baukostenobergrenzen. Wer trägt die Beweis- und Darlegungslast hinsichtlich einer Baukostenobergrenzenvereinbarung? Neueste Entscheidung des BGH:
- Die besondere Überwachungspflicht des Architekten bei der Ausführung gefährdeter Bauteile. Wie schützen Sie sich vor überbordenden Überwachungsanforderungen und bereiten sich zielgerichtet auf etwaige streitige Auseinandersetzungen – zur Haftungsvermeidung - vor?
- Die Haftung des Architekten, bezogen auf eine mangelhafte Rechnungsprüfung. Der richtige Umgang mit Rechnungsprüfungen der ausführenden Unternehmer.
Zeit
15.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Ort
Frankfurt School of Finance & Mangement, Seminarraum Hanse Ericusspitze 2-4, 20457 Hamburg