Donnerstag, 27. August 2020, 15.30 h

Architektur mit Recht IV


Die Abnahme des Architektenwerkes


Dass die erbrachten Architektenleistungen abnahmefähig und -pflichtig sind, sollte seit langem hinlänglich bekannt sein. (Die Praxis zeigt ein gänzlich anderes Bild). Im Zentrum des Seminars steht die Abnahme der Architektenleistungen und zwar bezogen auf beauftragte Vollarchitektenleistungen, Teilleistungen und Stufenverträge. Wie sieht eine vertragsrechtlich gesicherte Abnahmeregelung aus? Welche Voraussetzungen müssen vorliegen? Welche Rechtsfolgen knüpfen sich an die Abnahme der Architektenleistungen an? Sämtliche relevanten Punkte zur Abnahme der Architektenleistungen werden erörtert und an praxisrelevanten Einzelfällen dargestellt.

 

Zeit
Donnerstag, 27. August 2020, 15.30 h

Weiterer Termin

Architektur mit Recht 5/2020: Donnerstag, 22. Oktober 2020, 15.30 Uhr

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