16. November 2017

Architektur mit Recht 2017 | IV

 

Programm

 

  • Konkretisierungen auf das am 01.01.2018 in Kraft tretende neue Bauvertrags-, Architekten- und Ingenieurrecht

  • Hat der Architekt ein kostensparendes Selbstbeteiligungsrecht hinsichtlich eingetretener Mängel am Bauvorhaben? [Darstellung der jüngsten Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes]

  • Was schuldet der Architekt tatsächlich hinsichtlich der Durchführung von Grundleistungen und bezogen auf Besondere Leistungen? Fortsetzung der konkretisierenden Betrachtung auf die einzelnen Grundleistungen von der Grundlagenermittlung über die Vorplanung, etc. sowie der Besonderen Leistungen

  • Darstellung aktueller Rechtssprechung der Oberlandesgerichte und des BGH - soweit bis zur Veranstaltung vorliegend - mit Aufzeigen der praktischen Relevanz für dei Planungs- und Baubeteiligten

 
 

Zeit:
15.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Ort:
Frankfurt School of Finance & Mangement, Seminarraum Hanse
Ericusspitze 2-4, 20457 Hamburg


 

Zurück zur Veranstaltungsliste