25. Juni 2015

Architektur mit Recht 2015 | 2

 

THEMEN

Die Koordinations- und Integrationspflichten des Architekten nach HOAI 2013 (Fortsetzung)
Wie werden Planungsänderungen/vertragliche Änderungen der vereinbarten Leistungsziele honorarrechtlich behandelt?
 
  • Die neue Regelung des § 10 HOAI 2013 – Fluch oder Segen?
  • Wann liegen überhaupt Änderungen des Leistungsinhaltes im Zuge der Planung vor?
  • Was ist unter Planänderungen zu verstehen und wann wirken sie sich honorarrechtlich aus?
  • Was sind Wiederholungen von Grundleistungen? Wie wirken sie sich auf das Honorar aus?
  • Berechnungsmethoden zur Ermittlung des Honorars bei Planungsänderungen.
  • Vertragliche Regelungen zur Bestimmung des Honorars und zur konfliktfreien Durchsetzung der Ansprüche.
     
 (gez. Scholtissek, Rechtsanwalt)
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