1. Dezember 2016

Architektur mit Recht 2016 | V

 

Programm

Fortsetzung der neuen Vortragsserie, bezogen auf die einzelnen Grundleistungen (von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung).


Im Fokus wird die Grundlagenermittlung [Leistungsphase 1] sowie die Vorplanungsleistung [Leistungsphase 2] mit den geschuldeten Leistungsinhalten, Haftungsrisiken und Vergütungsfragen stehen. Aktuell wird zu berichten sein über:

 

  • Die jüngste Entwicklung der Novellierung des Bauvertragsrechts.
  • Die Haftungsrisiken des Architekten bei vereinbarten Baukostenobergrenzen. Wer trägt die Beweis- und Darlegungslast hinsichtlich einer Baukostenobergrenzenvereinbarung? Neueste Entscheidung des BGH:
  • Die besondere Überwachungspflicht des Architekten bei der Ausführung gefährdeter Bauteile. Wie schützen Sie sich vor überbordenden Überwachungsanforderungen und bereiten sich zielgerichtet auf etwaige streitige Auseinandersetzungen – zur Haftungsvermeidung - vor?
  • Die Haftung des Architekten, bezogen auf eine mangelhafte Rechnungsprüfung. Der richtige Umgang mit Rechnungsprüfungen der ausführenden Unternehmer. 

 

Zeit
15.30 Uhr bis 18.00 Uhr

 

Ort
Frankfurt School of Finance & Mangement, Seminarraum Hanse Ericusspitze 2-4, 20457 Hamburg 

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